Tarifinfo dritter Verhandlungstermin: Hochschulen lehnen Kompromiss ab

Die dritte Verhandlungsrunde am 16. Mai 2017 brachte nicht den erhofften Durchbruch – ganz im Gegenteil. Die Arbeitgeber*innenseite bestand auf ihrem Angebot vom 11. Mai: 4 % Lohnerhöhung und künftige Übertragung der Lohnentwicklung der anderen Hochschulbeschäftigten. 44 Cent pro Stunde sollen uns für den Reallohnverlust von 16 Jahren entschädigen.

Selbst für ein erstes Angebot ist das schon schlecht genug, aber mit dem heutigen Verhalten wird daraus endgültig eine Provokation. Denn unser Gegenangebot, mit dem wir ihnen nach langen internen Diskussionen ein gutes Stück entgegen gekommen wären, lehnten sie als „nicht verhandlungsfähig“ und „nicht vermittelbar“ komplett ab. Für den Reallohnverlust von 30 % sehen sie sich nicht in der Verantwortung und verweisen auf vor Jahren gescheiterte Verhandlungsrunden. Woran diese Verhandlungen gescheitert sind, nämlich an dem gleichen Verhalten, das sie heute wieder an den Tag gelegt haben, dazu sagen sie nichts.

Wir finden: Das ist eine Frechheit!

Wir in der Tarifini wollen uns das nicht gefallen lassen und sind bereit, mit euch in den Arbeitskampf zu ziehen! Wenn wir damit Erfolg haben wollen, braucht es Macht und Masse. Wie das aussehen kann, haben wir schon am Montag an der FU gezeigt, wo wir mit hundert studentischen Beschäftigten das Präsidium belagert haben. Die Hochschulen glauben aber offensichtlich nicht, dass wir das wiederholen und sogar noch ausbauen können. Deshalb müssen wir jetzt da weiter machen, wo wir am Montag angefangen haben. Die letzte Verhandlungsrunde ist am 20. Juni 2017. Wir haben also noch genau fünf Wochen, um diese Blockadehaltung zu durchbrechen, mit Druck und kreativen Aktionen, die die Arbeitgeber*innen spüren.  Los geht’s!

Bei unseren Treffen in den nächsten Tagen könnt ihr euch in die Kampagne einklinken.

16 Kommentare zu „Tarifinfo dritter Verhandlungstermin: Hochschulen lehnen Kompromiss ab

  • Das 44-Cent-Angebot ist eine freche Ausbeutung und zugleich eine gezielt demütigende Missachtung unserer unersetzlichen Arbeit.

  • Wenn man die “0”er Jahre unserer Vorgänger außer betracht lässt, dann sind 4% mehr als viele andere im TV-L dieses Jahr bekommen haben. Wenn wir ehrlich sind, sind 30% mehr Lohn auch nicht durchsetzbar und man sollte sich irgendwo in der Mitte finden.
    Unabhängig davon, wenn man sich die Tariflandschaft SHK anschaut, stehen wir nicht schlecht dar und jetzt muss ein Schritt nach vorne kommen, doch der kann nicht 30% betragen.
    Viele andere Themen kann ich sogar verstehen, dass sie nicht verhandlungsfähig sind. Es wirkt eher nach wir wünschen uns mal alles. Doch so laufen wir Gefahr unsere Verhandlung selbst abzuschießen. Beispielhaft 26 Wochen Lohnfortzahlung … das haben nicht mal meine im öD tätigen Eltern und auch die brauchen das Geld zum Leben.

    • Liebe Lisa,

      30% sind der Ausgleich der Inflation seit 2001. Wir haben also nicht mehr und nicht weniger gefordert als das, was eine Arbeitsstunde mit 10,98 den Hochschulen 2001 schon einmal wert war.
      4 % sind genau der Anstieg, den die unteren Einkommen 2017 im TV-L bekommen haben. Dort wären auch wir anzusiedeln. Nur die mittleren und hohen Einkommensgruppen haben weniger Prozente bekommen.

      Zum Thema Lohnfortzahlung:
      Deine Eltern bekommen nach 6 Wochen Erkrankung zwar keinen vollen Lohn, aber Krankengeld von ihrer Krankenkasse (bis zu 78 Wochen). An diesen Kosten ist der Arbeitgeber indirekt beteiligt (weil er Sozialversicherungsbeiträge abführen muss). Wenn deine Eltern unter TV-L arbeiten, bekommen sie zusätzlich noch zwischen 13 und 39 Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld, sodass sie auf ihren vollen Lohn kommen. An diesen Kosten ist der Arbeitgeber direkt beteiligt. Bei deinen Eltern trägt der Arbeitgeber also die Kosten für die Absicherung im Krankheitsfall zum Teil mit.

      Bei uns SHKs ist das Gegenteil der Fall:
      Studentische Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, die Hochschulen führen gar keinen Anteil des Lohns an die Krankenkassen ab und sparen sich eine Menge Geld (bei 41h/Monat: 32,86€/Monat). Die Kosten für deine Krankenkasse tragen entweder deine Eltern und deren Arbeitgeber (Familienversicherung) oder du alleine (studentische Pflichtversicherung). Die andere Seite dieser Medaille ist, dass studentische Beschäftigte gar keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Mit unserer Forderung wollen wir die Hochschulen als Arbeitgeber*innen wieder in die Pflicht nehmen und sie an den Kosten für Absicherung im Krankheitsfall beteiligen. Angesichts der Sozialversicherungsfreiheit von allen(!) SHK Jobs und der sehr geringen Anzahl an langfristig Kranken in unserer Altersgruppe, wären die Kosten für die Unis auf jeden Fall verkraftbar.

      Wir haben am Anfang der Kampagne eine Umfrage unter den Berliner SHKs gemacht: Für 45% macht der SHK-Job mehr als die Hälfte ihres monatlichen Einkommens aus. Weitere 24% haben gesagt, dass sie die Hälfte ihres Einkommens darüber beziehen. Es leben also gar nicht so wenige SHKs von ihrem Job. Eine längere Krankheit und der Wegfall des Lohns würde diese Leute vor riesige Probleme stellen.

      Vielen Dank für die Hinweise und hoffentlich konnten wir ein paar Sachen klarstellen. Wenn du übrigens willst, dass es einen Schritt nach vorne gibt, dann komm zu unseren Aktionen.

      Bis dahin

      Deine Tarifini

  • Lohnfortzahlung für bis zu 26 Wochen heißt ja auch nicht, dass man automatisch, sobald man krank ist, 26 Wochen lang Geld bekommt und nicht arbeiten muss. In den meisten Fällen wird eine Krankheit – hoffentlich – kürzer dauern. Außerdem muss man so etwas ja auch immer mit einer Krankschreibung nachweisen. Ich wäre ja mal gespannt wie viele Fälle das überhaupt sind, die so eine Regelung über die ganze Laufzeit in Anspruch nehmen müssen…

    Ich finde das auf jeden Fall eine wichtige Forderung! Ich kenne auch eine Person, der nach 6 Wochen die Uni das Gehalt streichen wollte. Sie ist dann krank zur Arbeit gegangen…

  • Ich kann mich Lisa anschließen und bitte euch, das Angebot der Uni anzunehmen. Insbesondere das Angebot, dass jährlich über eine Erhöhung verhandelt wird, finde ich sehr gut.

    Eure Forderungen sind überzogen. Darauf werden sich die Universitäten nicht einlassen. Ich bezweifle, dass sie überhaupt noch einen Schritt nach vorne machen werden. Wieso sollten sie das? Ihr habt KEIN Druckmittel. Einen Streik könnt ihr kaum durchziehen, da ein Kündigungsschutz nur für gewrkschaftliche gilt. Doch in euren Gewerkschaften sind (für mich verständlicherweise) die wenigsten studentisch Beschäftigten. Solange es noch genügend hinreichend qualifizierte Interessenten an studentischen Hilfskraftstellen gibt, werden die Universitäten nur zaghaft mit dem Lohn hoch gehen.

    Die Situation der studentischen Hilfskräfte an den Berliner Universitäten ist sehr gut. Der Stundenlohn ist im Vergleich zum Stundenlohn anderer Unis nicht schlecht. Sehr viele der studentisch Beschäftigten sind Tutoren. Diese werden beispielsweise in den Ferien durchbezahlt, fürs (fast) Nichtstun. An anderen Universitäten werden Tutoren nur semesterweise eingestellt, d.h. in den Ferien gibts auch kein Geld.

    26 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Mich würde das sowieso nicht betreffen. Im nicht-öffentlichen Dienst gibt es das nirgends. Und wieso sollte das irgendjemand wollen? Wieso sollte ein Arbeiter, der aufgrund von Krankheit seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, fortbezahlt werden? Für den lebenslangen Krankheitszustand gibt es schließlich Arbeitsunfähigkeitsversicherungen.

    Und darüber, dass viele studentische Hilfskraftanstellungen aufgrund des niedrigen Montatsgehalts sozialversicherungsfrei sind, bin ich sehr froh. Keine unnötigen Beiträge, von denen ich kaum einen Nutzen habe.

    Ein Weihnachtsgeld entspräche einer effektiven Lohnerhöhung um weitere 8 %, wovon träumt ihr?

    Euer Argument, dass der Lohn seit 15 Jahren nicht gestiegen sei, zieht auch nicht, denn in der Regel wird man als studentische Hilfskraft nicht länger als 6 Jahre angestellt. Es dürfte also kaum jemanden geben, der aufgrund von seiner 15 Jahre langen Anstellung einen “gefühlten Anspruch” auf 15 Jahresgehaltserhöhungen hat. Jeder, der den Job neu angenommen hat, war zu diesem Zeitpunkt offenbar mit dem Gehalt zufrieden.

    In diesem Sinne, bedenkt bitte das Risiko, dass die Universitäten uns ganz im Regen stehen lassen, und die Verhandlungen abbrechen. Diese führen sie vielleicht sowieso nur, um Verhandlungsbereitschaft zeigen zu wollen, wo aber keine da ist. Mit einer Gehaltserhöhung um 4 % bin ich zufrieden. Macht was draus.

    • Also, wenn ich deine Argumente jetzt richtig verstehe:
      1. Die handvoll Leute, die das mit der Dauerkrankheit im Jahr betrifft, soll lieber krank arbeiten oder ihre Wohnung verlieren, weil du nicht verstehst, wie studentische Krankenversicherung eine Lücke hat, die andere Arbeitnehmer*innen nicht kennen.
      2. Das Lohn-Niveau von 2001 (also mit Weihnachtsgeld und vor Inflation) soll nicht wiederhergestellt werden, weil wir ja alle nicht seitdem an den Unis arbeiten.
      3. Die über 1000 studentischen Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Forderungen fallen lassen, weil du etwas gegen Gewerkschaften hast, aber gerne die 4 % hättest, die uns überhaupt nur wegen der gewerkschaftlichen Organisierung angeboten wurden.
      Hmm, nein, das ist kein sehr überzeugender Standpunkt.

      • Zum Punkt 1 muss ich sagen, dass die studentische Versicherung kein Krankengeld vorsieht ist nicht das Problem der Hochschulen sondern der gesetzlichen Krankenversicherungen und müsste entsprechend dort behandelt werden. Wer macht Gesetze? Nicht die Hochschulen.

    • > Sehr viele der studentisch Beschäftigten sind Tutoren. Diese werden beispielsweise in den Ferien durchbezahlt, fürs (fast) Nichtstun.

      Das ist blanker Unsinn. Die meisten SHKs übernehmen keine Lehrtätigkeiten sondern arbeiten in der Verwaltung, Technik, Forschung und und und. Die Leistung die dort von den SHKs erwartet werden entsprechen in sehr vielen Fällen mittlerweile dem Niveau von Fachangestellten und WiMis. Bezahlte Ferien sind ein Gerücht. Vlcht. gibt es das in Einzelfällen (Glückwunsch Sandra). Für die Merhheit gibt es Dienstpläne, Schichtsysteme, Vertretungsdienst, Wochenend- und Nachtarbeit, keine Arbeitsminute soll vergeudet werden. Viele SHKs werden außerdem von ihrem Arbeitgeber belogen was ihre Rechte anbetrifft – wie oft habe ich schon gehört das SHKs Krankheitstage nacharbeiten sollen usw.

      Ich finde Deinen Kommentar wirklich realitätsfern, Sandra.

      Meine Bitte an die Gewerkschaften und andere SHKs: Kämpft weiter, lasst Euch keine Märchen erzählen und steht selbstbewusst zu der wichtigen Arbeit die Ihr macht.
      Ein Streik der SHKs würde die Unis sofort lahmlegen. Und wenn kein vernünftiges Angebot mehr kommt, sollten wir das unter Beweis stellen.

      • @MM
        “Die Leistung die dort von den SHKs erwartet werden entsprechen in sehr vielen Fällen mittlerweile dem Niveau von Fachangestellten und WiMis.”
        Die Leistung von SHKs soll nicht geschmälert werden, aber etwas weniger Selbstüberschätzung würde der Diskussion guttun. Der Kommentar oben lässt dies jedoch vermissen.

        “Für die Merhheit gibt es Dienstpläne, Schichtsysteme, Vertretungsdienst, Wochenend- und Nachtarbeit, keine Arbeitsminute soll vergeudet werden.” Wo ist denn die Mehrheit, die Nacharbeit macht? Und wo ist das Übel von Dienstplänen? Würde es Dir eher gefallen, auf Zuruf arbeiten zu müssen? Und dass die Arbeit an Wochenende (mit Zuschlägen!) möglich ist, erleichtert mir mein Studium ungemein.

        “Viele SHKs werden außerdem von ihrem Arbeitgeber belogen was ihre Rechte anbetrifft” Ich jedenfalls nicht und auch keine meiner SHK-Kolleg*innen. Bei anderen Freunden, die in Kneipen arbeiten, ist das hingegen gängige Praxis.

        Anderen blanken Unsinn zu unterstellen und verallgemeinernd Gerüchte zu streuen, passt nur bedingt zusammen…

  • Hallo Lisa,

    stimmt, Unis machen keine Gesetze. Sie sparen aber sehr viel Geld, dadurch das die Gesetze studentische Beschäftigung begünstigen. Sie müssen sich durch diese Gesetze nicht an den Kosten für eine dauerhafte Krankheit beteiligen. Das Arbeitgebende für die Absicherung von Krankheit (mit-)aufkommen, ist bei allen anderen Arbeitnehmer_innen hingegen Standard (s.o.)

    Die Lücken der studentischen Krankenversicherung sind auf politischer Ebene bekannt (vgl. SPD-Bundestagswahlprogramm 2013), passiert ist bisher aber nichts. Wie hier richtig festgestellt wurde, geht dafür eher niemand auf die Straße. Warum also nicht die Arbeitgebenden in die Pflicht nehmen? Auf dieser Ebene können wir auf das Problem aufmerksam machen, können tatsächlich Einfluss nehmen und Defizite ausgleichen. Sind dafür nicht Tarifverträge da?

    Tarifverträge werden in der Regel so ausgestaltet, dass diejenigen vom Bezug der Leistung ausgeschlossen sind, die Anspruch auf eine gesetzliche Leistung haben. Ändert sich das Gesetz, sind die Hochschulen diesen vermeintlich hohen Kostenfaktor also wieder los. Denkt ihr nicht auch, die Lücken der studentischen Versicherung, werden eher geschlossen, wenn auch die Hochschulen ein (finanzielles) Interesse daran haben?

    Vielleicht noch ein kleiner Einblick in die letzten zwei Jahren Beratung, bei denen stud. Beschäftigte nach 6 Wochen ohne einen Cent da standen: Skiunfall mit Knieverletzung, Krebserkrankung, Diabetes Schwangerschaftskomplikationen, Bandscheibenvorfall.

    Ich freue mich für Euch, dass ihr so gesund seid und für Euch ausschließen könnt, aus diesen oder anderen Gründen länger als 6 Wochen krank zu sein, bzw. offenbar Menschen um Euch rum habt, die ihr in einer schwierigen Lage ansprechen könntet, die Euch dann ad hoc jeden Monat Geld überweisen können.

    Ich befürchte, auf viele andere trifft das eher nicht zu.

  • 4 % Lohnerhöhung sind doch fair. Aber pro Jahr natürlich. Vergangene Jahre seit der letzten Lohnerhöhung müssen natürlich entsprechend berücksichtigt werden.

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