Ich kann (nicht) klagen! – 05.06. TV-L Aktionstag

Für viele studentische Beschäftigte sind bessere Arbeitsverträge einklagbar. Wir demonstrieren, prozessieren und informieren am 5. Juni 2018 anhand des Falles einer Kollegin, die als Webentwicklerin an der HU Berlin fragwürdigerweise nur nach TV Stud II entlohnt wurde.

In der letzten TVStud-Verhandlungsrunde sperrten die Hochschulleitungen sich weiter gegen eine Ankopplung der studentischen Löhne an die Lohnentwicklung anderen Hochschulbeschäftigten. Sie vertraten, die studentischen Beschäftigten seien keine „klassischen Arbeitnehmer“ und müssten darum nicht in gleichem Maße wertgeschätzt werden. Wirft man jedoch einen Blick auf die ca. 8000 studentischen Beschäftigten Berlins zeigt sich schnell, dass wir viele sehr klassische Arbeiten machen. Seit vielen Jahren werden Tätigkeiten, die nach dem TV-L entlohnt werden müssten, von studentischen Beschäftigten ausgeübt, da die Hochschulen sie als günstige und flexible Arbeitnehmer*innen ausnutzen können.

Die Möglichkeit, einen unbefristeten TV-L-Vertrag über eine Klage zu erhalten, haben generell alle studentischen Beschäftigten, die weder ein Tutorium halten noch künstlerische und wissenschaftliche Beschäftigte in Forschung und Lehre unterstützen (vgl. BerlHG § 121 (2)). Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Verwaltung, Bibliotheken und IT. 2016 waren alleine 1800 von 8084 studentischen Beschäftigten in Bibliotheken und der Verwaltung eingestellt. (Zahlen: Anfrage von Anja Schillhaneck). Das sind über 22 Prozent – und die zahlreichen eingesetzten Studierenden in der IT sind dabei noch nicht mal eingerechnet! Dabei klafft gerade für diese Gruppe ein krasser Einkommensunterschied:

Eine langjährige studentische Beschäftigte des Computer-und Medienservice der HU Berlin ließ es sich nicht länger gefallen, jährlich befristet für 10,98 Euro als Webprogrammiererin zu arbeiten. Sie verklagte ihre Universität und hat bereits vor dem Arbeitsgericht Berlin Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag eingruppiert in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 des TV-L (16,61€ Stundenlohn) bekommen. Nachdem die HU in Berufung gegangen ist, wird dieser Fall nun vor dem Landesgericht neu verhandelt. Um Aufmerksamkeit auf das skandalöse Verhalten der Hochschulen zu richten, rufen wir euch am 5. Juni anläslsich der Gerichtsverhandlung zu einem Aktionstag auf:

Programm 5. Juni 2018

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